Der Landkreis ist nach § 12 Absatz 1 Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO) für folgende Aus- und Fortbildungen zuständig
 
Lehrgänge Landkreis mit Teilnahmevoraussetzungen (Anlage 6 Nr. 2 ThürFwOrgVO)
Lehrgang Teilnahmevoraussetzungen
Truppmannausbildung Teil 1 Eignung für Tätigkeit in der Feuerwehr nach Vorgaben FUK Mitte
Truppführerausbildung abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1+2
Atemschutzgeräteträger abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1, Sprechfunker und G26.3
Sprechfunker abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1
Maschinist abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1+2, Sprechfunker, Besitz der erforderlichen Führerscheinklasse und angemessene Erfahrung im Umgang mit dem jeweiligen Kraftfahrzeug
Einsatz in der Technischen Hilfeleistung abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1+2
Motorkettensägeführer nach DGUV Information 214-059 abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1+2



FUNK
Anmeldungen / Plätze
18 / 18
einberufen

Ausbildung Funk Heilmann_01/2025

Ausbildungsbeginn: 22.03.2025 08:00Uhr
Ausbildungsort: Ziegelheim
Anfahrt
Meldeschluss: 14.02.2025
Max. Ausbildungsplätze: 18
Min. Ausbildungsstunden: 16 (45min)

nur für Kameradinnen und Kameraden der Gemeinde Nobitz