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Der Landkreis ist nach § 12 Absatz 1 Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO) für folgende Aus- und Fortbildungen zuständig
 
Lehrgänge Landkreis mit Teilnahmevoraussetzungen (Anlage 6 Nr. 2 ThürFwOrgVO)
Lehrgang Teilnahmevoraussetzungen
Truppmannausbildung Teil 1 Eignung für Tätigkeit in der Feuerwehr nach Vorgaben FUK Mitte
Truppführerausbildung abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1+2
Atemschutzgeräteträger abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1, Sprechfunker und G26.3
Sprechfunker abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1
Maschinist abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1+2, Sprechfunker, Besitz der erforderlichen Führerscheinklasse und angemessene Erfahrung im Umgang mit dem jeweiligen Kraftfahrzeug
Einsatz in der Technischen Hilfeleistung abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1+2
Motorkettensägeführer nach DGUV Information 214-059 abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1+2



FUNK
Anmeldungen / Plätze
10 / 12
einberufen

Ausbildung Funk Heilmann_01/2026

Ausbildungsbeginn: 14.03.2026 08:00Uhr
Ausbildungsort: Meuselwitz
Anfahrt
Meldeschluss: 07.02.2026
Max. Ausbildungsplätze: 12
Min. Ausbildungsstunden: 16 (45min)





FUNK
Anmeldungen / Plätze
12 / 12
offen

Ausbildung Funk Kinzel_01/2026

Ausbildungsbeginn: 20.04.2026 18:00Uhr
Ausbildungsort: Altkirchen
Anfahrt
Meldeschluss: 13.04.2026
Max. Ausbildungsplätze: 12
Min. Ausbildungsstunden: 16 (45min)

Der Lehrgang findet am Montag 20.04. 18:00 - 20:15, am Dienstag 21.04. 18:00 - 20:15 sowie am Samstag 25.04.26 von 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr in Altkirchen statt.