Der Landkreis ist nach § 12 Absatz 1 Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO) für folgende Aus- und Fortbildungen zuständig
Lehrgang | Teilnahmevoraussetzungen |
Truppmannausbildung Teil 1 | Eignung für Tätigkeit in der Feuerwehr nach Vorgaben FUK Mitte |
Truppführerausbildung | abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1+2 |
Atemschutzgeräteträger | abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1, Sprechfunker und G26.3 |
Sprechfunker | abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 |
Maschinist | abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1+2, Sprechfunker, Besitz der erforderlichen Führerscheinklasse und angemessene Erfahrung im Umgang mit dem jeweiligen Kraftfahrzeug |
Einsatz in der Technischen Hilfeleistung | abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1+2 |
Motorkettensägeführer nach DGUV Information 214-059 | abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1+2 |
FUNK
Anmeldungen / Plätze
3 / 12
offen
Ausbildung Funk Kinzel_03/2025
Max. Ausbildungsplätze: 12
Min. Ausbildungsstunden: 16 (45min)
Min. Ausbildungsstunden: 16 (45min)
Der Lehrgang findet am Montag 20.10. 18:00 - 20:15, am Dienstag 21.10. 18:00 - 20:15 sowie am Samstag 25.10.25 von 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr in Altkirchen statt.
FUNK
Anmeldungen / Plätze
14 / 12
geschlossen
Ausbildung Funk Heilmann_02/2025
Max. Ausbildungsplätze: 12
Min. Ausbildungsstunden: 16 (45min)
Min. Ausbildungsstunden: 16 (45min)