Der Landkreis ist nach § 12 Absatz 1 Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO) für folgende Aus- und Fortbildungen zuständig
 
Lehrgänge Landkreis mit Teilnahmevoraussetzungen (Anlage 6 Nr. 2 ThürFwOrgVO)
Lehrgang Teilnahmevoraussetzungen
Truppmannausbildung Teil 1 Eignung für Tätigkeit in der Feuerwehr nach Vorgaben FUK Mitte
Truppführerausbildung abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1+2
Atemschutzgeräteträger abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1, Sprechfunker und G26.3
Sprechfunker abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1
Maschinist abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1+2, Sprechfunker, Besitz der erforderlichen Führerscheinklasse und angemessene Erfahrung im Umgang mit dem jeweiligen Kraftfahrzeug
Einsatz in der Technischen Hilfeleistung abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1+2
Motorkettensägeführer nach DGUV Information 214-059 abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1+2



ASÜ
Anmeldungen / Plätze
17 / 4
offen

Atemschutzübungsanlage 01/2025

Ausbildungsbeginn: 11.06.2025 18:00Uhr
Ausbildungsort: Altenburg
Anfahrt
Meldeschluss: 04.06.2025
Max. Ausbildungsplätze: 4
Min. Ausbildungsstunden: 2 (45min)





ASÜ
Anmeldungen / Plätze
8 / 10
offen

Atemschutzübungsanlage 02/2025

Ausbildungsbeginn: 14.06.2025 08:00Uhr
Ausbildungsort: Altenburg
Anfahrt
Meldeschluss: 07.06.2025
Max. Ausbildungsplätze: 10
Min. Ausbildungsstunden: 2 (45min)





ASÜ
Anmeldungen / Plätze
16 / 6
offen

Atemschutzübungsanlage 03/2025

Ausbildungsbeginn: 02.07.2025 18:00Uhr
Ausbildungsort: Altenburg
Anfahrt
Meldeschluss: 25.06.2025
Max. Ausbildungsplätze: 6
Min. Ausbildungsstunden: 2 (45min)